ra_kindsvater
portrait_kindsvater Rechtsanwalt Jan Kindsvater ist nach dem Studium der
Rechtswissenschaften an der Universität zu Trier (1988-
1992) und dem Referendariat beim Oberlandesgericht
Koblenz (1993-1995) zur Rechtsanwaltschaft zugelassen
worden. Im Jahre 1996 ist er in die Kanzlei eingetreten.

Ab 2001 bis zur Aufhebung der Singularzulassung
durch den Gesetzgeber war er beim Oberlandesgericht
Düsseldorf zugelassen.

Neben rechtlichen Fragestellungen auf speziellen
Rechtsgebieten, die sich bei der Bearbeitung von
Steuerstrafsachen ergeben, bearbeitet Rechtsanwalt
Kindsvater zivilrechtliche und hierbei insbesondere
wirtschaftsrechtlich geprägte Mandate. Er vertritt
Privatpersonen, Unternehmen und die öffentliche Hand
außergerichtlich und forensisch im gesamten Bundesgebiet.